Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. DEFINITIONEN

1.1. Erwerber -ein Anleger, der eine Forderung vom Darlehensgeber oder einem anderen Anleger gemäß dem Abtretungsvertrag oder dem Rückabtretungsvertrag erworben hat.

1.2. Abtretungsvertrag – ein zwischen dem Darlehensgeber und dem Anleger als Erwerber geschlossener Vertrag, gemäß dem der Darlehensgeber eine Forderung aus einem Darlehensvertrag an den Erwerber abtritt.

1.3. AutoInvest – eine technische Implementierung des Portals, die es dem Anleger ermöglicht, automatische Investitionsanträge zu stellen, die den vom Anleger vordefinierten Kriterien entsprechen.

1.4. Darlehensnehmer – eine natürliche Person, mit der der Kreditvermittler einen Darlehensvertrag abgeschlossen hat.

1.5. Geschäftstag -jeder Tag, der kein Samstag, Sonntag oder Feiertag in Estland ist.

1.6. Rückkauf – ein Prozess, bei dem der Kreditgeber die an einen Erwerber verkaufte Forderung zurückkauft, ausgeführt durch den Portalbetreiber im Namen des Kreditgebers nach der Verpflichtung oder dem Recht des Kreditgebers, den Rückkauf auszuüben.

1.7. Forderung – Geldforderung des Darlehensgebers oder eines Teils davon gegen einen Darlehensnehmer aus einem Darlehensvertrag zwischen dem Darlehensgeber und dem Darlehensnehmer, die über das Portal auf den Erwerber übergeht und im Abtretungsvertrag festgelegt ist. Die Forderung kann aus der Darlehenssumme, den Zinsen und sonstigen Nebenforderungen in voller Höhe oder in Teilbeträgen bestehen.

1.8. Forderungspreis – die im Abtretungsvertrag festgelegte Gebühr für die Abtretung der Forderung.

1.9. Bonitätsscore – eine subjektive Einschätzung des Darlehensvermittlers über das voraussichtliche Zahlungsverhalten und das Risikoniveau des Darlehensnehmers für den Anleger, die der Darlehensvermittler dem Portalbetreiber zur Offenlegung gegenüber dem Anleger über das Portal zur Verfügung stellen kann (jedoch nicht muss).

1.10. Schuldendienst-Einkommens-Verhältnis (DSTI) -– das Verhältnis zwischen dem Einkommen des Kreditnehmers und der Höhe der Kreditbelastung, das zur Berechnung einer angemessenen Kreditbelastung herangezogen wird und das der Darlehensvermittler dem Portalbetreiber zur Offenlegung gegenüber dem Anleger über das Portal für eine Anlageentscheidung zur Verfügung stellen kann (jedoch nicht muss).

1.11. Zinsen – Vergütung, die gemäß dem Abtretungsvertrag berechnet und vom Darlehensgeber an den Erwerber gezahlt wird.

1.12. Anlageantrag – der über das Portal eingereichte Antrag eines Anlegers zum Zweck des Erwerbs einer Forderung.

1.13. Anleger – ein Nutzer des Portals, der sich für Investitionen registriert hat und die Möglichkeit hat, Ansprüche zu erwerben und ein Erwerber gemäß dem Abtretungsvertrag zu werden.

1.14. Darlehen – der Hauptbetrag des Kredits, der dem Darlehensnehmer gemäß dem Darlehensvertrag gewährt und vom Darlehensnehmer noch nicht zurückgezahlt wurde, oder ein Teil davon, der gemäß dem Abtretungsvertrag vom Darlehensnehmer zurückgezahlt werden soll, und den das Portal zugunsten des Erwerbers an den Erwerber über das Portal leitet.

1.15. Darlehensvertrag – ein zwischen einem Darlehensnehmer und einem Darlehensgeber geschlossener Vertrag, bei dem es sich um ein Darlehen, einen Kreditvertrag oder eine finanzielle Vereinbarung ähnlicher Art handeln kann.

1.16. Darlehensgeber -ein Unternehmen, das gesetzlich berechtigt ist, Verbraucherkredite zu gewähren, und das in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in der Schweiz ansässig ist und einen Darlehensgebervertrag mit dem Portalbetreiber abgeschlossen hat, der den Portalbetreiber ermächtigt, die Forderungen von Darlehensgebern an Anleger auf dem Portal zu übertragen.

1.17. Personenbezogene Daten – jede vom Portal verarbeitete Information, die sich auf eine natürliche Person bezieht und die es ermöglicht, die Person entweder direkt oder indirekt zu identifizieren.

1.18. Politisch exponierte Person – eine natürliche Person, die wichtige Funktionen der öffentlichen Autorität ausübt oder ausgeübt hat (z. B. Ein Staatsoberhaupt oder Regierungschef; ein Minister, Abgeordneter oder stellvertretender Minister; ein Mitglied der gesetzgebenden Versammlung; ein Mitglied des Führungsgremiums einer politischen Partei; ein Richter des Obersten Gerichtshofs eines Staates; der Generalrechnungsprüfer oder ein Mitglied des Aufsichtsrates oder des Vorstandes einer Zentralbank, ein Botschafter, Botschafter oder Geschäftsträger;ein hochrangiger Offizier der Verteidigungsstreitkräfte; ein Mitglied des Vorstands und des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans eines vom Staat kontrollierten Unternehmens; der Leiter einer internationalen Organisation, der stellvertretende Leiter und ein Mitglied eines Leitungsorgans) oder deren unmittelbare Familienangehörige (z. B. ein Ehepartner; oder eine Person, die einem Ehepartner gleichgestellt ist, ein Kind und der Ehepartner oder Partner eines Kindes; oder ein Elternteil) und jede Person, von der bekannt ist, dass sie gemeinsames wirtschaftliches Eigentum an einer juristischen Person oder Rechtsvereinbarung oder eine andere enge Beziehung zu hohen Beamten hat, oder jede Person, die alleiniges wirtschaftliches Eigentum an einer juristischen Person oder Rechtsvereinbarung hat, von der bekannt ist, dass sie zugunsten eines hohen Beamten besteht. Falls Sie Zweifel haben, ob Sie oder Ihr unmittelbares Familienmitglied eine politisch exponierte Person sein könnten, kontaktieren Sie bitte den Portalbetreiber unter info@monestro.com.

1.19. Portal – eine vom Portalbetreiber unter der Internetadresse www.monestro.com verwaltete E-Service-Umgebung, deren Benutzer verschiedene vom Portalbetreiber angebotene interaktive Dienste nutzen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Betrieb eines elektronischen Systems, in dem der Portalbetreiber verfügbare Forderungen auflistet, um die Abtretung dieser Forderungen oder Teile davon an den Erwerber im Portal zu erleichtern.

1.20. Portalkonto – ein virtuelles Konto, das für den Anleger erstellt und vom Portalbetreiber verwaltet wird, um aktuelle Aufzeichnungen über die vom Anleger im Portal getätigten Transaktionen zu führen und über das der Anleger Zahlungen im Zusammenhang mit den Transaktionen leistet.

1.21. Portalbetreiber – die Monestro P2P OÜ, welche das Portal pflegt und verwaltet und andere Aufgaben erfüllt, die im Darlehensvertrag oder Abtretungsvertrag sowie in diesen Portalbedingungen festgelegt sind.

1.22. Portalbedingungen – diese Bedingungen, die für jeden Anleger des Portals gelten und die Bedingungen für die Nutzung der vom Portalbetreiber angebotenen Dienstleistungen festlegen.

1.23. Preisliste – die im Portal veröffentlichte effektive Preisliste der Portaldienstleistungen, die ein integraler Bestandteil der Portalbedingungen ist.

1.24. Datenschutzpolitik – Dokument, das auf der Webseite des Portals verfügbar ist und Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch das Portal offenbart.

1.25. Rückabtretungsvertrag – ein auf dem Sekundärmarkt geschlossener Vertrag, mit dem ein Erwerber eine zuvor erworbene Forderung an einen anderen Anleger rückabtritt.

1.26. Wiederverkaufsangebot – ein Angebot eines Anlegers, um eine Forderung auf dem Sekundärmarkt zu verkaufen.

1.27. Verkaufsannahme – Annahme durch einen Erwerber, der seinen Willen erklärt, eine oder mehrere der im Rückkaufangebot genannten Forderungen zu erwerben und damit das Rückkaufangebot des Anlegers anzunehmen.

1.28. Muster-Kreditvertrag – Musterdokument, das von jedem Darlehensgeber gemäß der Darlehensgeber-Vereinbarung zur Verfügung gestellt wird und den allgemeinen Teil eines Entwurfs eines Kreditvertrags festlegt, gemäß welchem Kreditverträge von dem jeweiligen Darlehensgeber abgeschlossen werden.

1.29. Sekundärmarkt – Funktionalität des Portals, die es Anlegern ermöglicht, über das Portal erworbene Ansprüche durch Abschluss einer Rückabtretungsvereinbarung zu verkaufen und zu kaufen.

1.30. Servicegebühr – eine in der Preisliste angegebene Gebühr, die vom Anleger an das Portal für die Bearbeitung von Ansprüchen in Übereinstimmung mit den Bestimmungen der Portalbedingungen, des Darlehensvertrags und/oder des Abtretungsvertrags gezahlt wird, oder eine andere Gebühr, die in diesen Portalbedingungen vereinbart und in der Preisliste angegeben ist.

2. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

2.1. Mit der Registrierung als Anleger auf dem Portal akzeptiert der Anleger die Anwendbarkeit dieser Portalbedingungen und dass er sich mit den Datenschutzbestimmungen vertraut gemacht hat, die unter www.monestro.com abrufbar sind.

2.2. Der Portalbetreiber erleichtert den Abschluss von Abtretungsverträgen und Rückabtretungsverträgen und verwaltet die Ansprüche der Anleger auf dem Portal, wie in diesen Portalbedingungen festgelegt.

2.3. Der Portalbetreiber verwaltet die Ansprüche der Anleger in dem Umfang, der für das Anbieten der Leistungen auf dem Portal erforderlich ist. Die Ansprüche werden in dem im Abtretungsvertrag festgelegten Umfang vom eigenen Vermögen des Portalbetreibers getrennt gehalten. Der Portalbetreiber verwaltet die Ansprüche im Interesse und auf Anweisung der Anleger. Die Anleger verpflichten sich, die in diesen Portalbedingungen oder im Abtretungsvertrag erteilte Genehmigung nicht einseitig zu widerrufen.

2.4. Der Vertrag über die Nutzung der Dienstleistungen auf dem Portal kommt zwischen dem Anleger und dem Portalbetreiber in dem Moment zustande, in dem der Anleger diese Portalbedingungen bestätigt hat und das Portal den Nutzer identifiziert hat. Eine entsprechende Bestätigungs-E-Mail wird an die E-Mail-Adresse des Anlegers gesendet. Der Anleger kann die Portalbedingungen sowie etwaige abgeschlossene Abtretungsvereinbarungen über das Portalkonto abrufen.

3. REGISTRIERUNG ALS INVESTOR AUF DEM PORTAL

3.1. Um die Dienstleistungen des Portals nutzen zu können, muss sich eine Person als Anleger registrieren und ein Portalkonto erhalten.

3.2. Im Falle einer natürlichen Person kann sich nur ein Staatsbürger oder ständiger Einwohner des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz, der mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig ist, als Anleger auf dem Portal registrieren.

3.3. Im Falle einer juristischen Person kann sich nur ein im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz registriertes, voll geschäftsfähiges Unternehmen, dessen Vertreter die in Abschnitt 3.2 oben genannten Anforderungen erfüllt, als Anleger auf dem Portal registrieren.

3.4. Die Registrierung unterliegt auch der Möglichkeit, ein Online-Identifikationsverfahren durchzuführen, wie in Abschnitt 4 unten beschrieben.

3.5. Darüber hinaus ist der Anleger verpflichtet, alle zusätzlichen Informationen, Dokumente und Bestätigungen vorzulegen, die Monestro jederzeit benötigt, um die Identität des Anlegers zu überprüfen oder Risiken in Bezug auf den Anleger zu bewerten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Bestätigung, ob er eine politisch exponierte Person ist oder nicht. Ein Anleger ist verpflichtet, den Portalbetreiber zu benachrichtigen, sobald sich Informationen, Dokumente oder Bestätigungen, die zum Zeitpunkt der Registrierung angegeben wurden, ändern. Die Benachrichtigung hat innerhalb von drei (3) Geschäftstagen nach Bekanntwerden der relevanten Tatsache zu erfolgen.

3.6. Anleger verpflichten sich, Informationen und Dokumente einzureichen, die gültig und korrekt sind. Falsche Informationen können vom Portalbetreiber als verdächtige Aktivitäten interpretiert werden, was zur Sperrung des Kontos des Anlegers gemäß Abschnitt 3.12 unten führt.

3.7. Jedes Mal, wenn der Anleger auf sein Portalkonto zugreifen möchte, muss er sich mit der von ihm bevorzugten Methode anmelden, die Folgendes umfasst:
3.7.1. Die E-Mail-Adresse des Anlegers und das gewählte Passwort;
3.7.2. Mobile-ID, Smart-ID oder ID-Card.

3.8. Das Passwort des Anlegers gilt als vertrauliche Information und der Portalbetreiber ist verpflichtet, den Zugriff Dritter darauf zu verhindern. Der Anleger ist zudem verpflichtet, sein Passwort sicher zu behandeln und regelmäßig zu aktualisieren.

3.9. Für den Fall, dass das Passwort des Anlegers einem Dritten bekannt geworden ist oder bekannt geworden sein könnte, muss der Anleger den Portalbetreiber über die im Portal angegebenen Kontaktdaten unverzüglich über den Vorfall informieren. Der Portalbetreiber wird das betreffende Portalkonto schnellstmöglich und bis zur Übermittlung neuer Zugangsdaten an den Anleger sperren.

3.10. Nach 5 (fünf) falschen Eingaben des Passworts des Anlegers wird das Portalkonto für 24 Stunden gesperrt.

3.11. Der Portalbetreiber kann das Portalkonto des Anlegers sperren, wenn der Portalbetreiber den Verdacht hat, dass auf das Portalkonto unbefugt zugegriffen worden ist.

3.12. Das Portalkonto kann auch vom Portalbetreiber bei in der subjektiven Einschätzung des Portalbetreibers verdächtigen Aktivitäten oder in anderen Fällen nach alleinigem Ermessen des Portalbetreibers zum Zweck der Verhinderung von Verlusten und der Sicherstellung der Einhaltung von Vertraulichkeit und gesetzlichen Anforderungen gesperrt werden.

3.13. Der Portal-Administrator kann die Registrierung eines Anlegers ohne Angabe von Gründen ablehnen.

4. IDENTIFIZIERUNG VON INVESTOREN UND BESTÄTIGUNG VON TRANSAKTIONEN AUF DEM PORTAL

4.1. Der Portalbetreiber identifiziert die Personen, die sich als Anleger auf dem Portal registrieren, in Übereinstimmung mit seinen internen Verfahren.

4.2. Nur (natürliche und juristische) Personen, die mit den vom Portalbetreiber geforderten Mitteln identifiziert und als Anleger registriert wurden, können auf dem Portal Transaktionen tätigen.

4.3. Anleger werden identifiziert und ihre Identität wird online anhand von Ausweisdokumenten und technischen Lösungen überprüft. Nach Abschluss des Registrierungsprozesses wird die Identität des Anlegers entweder durch einen dritten Bankvollmachtgeber weiter verifiziert oder der Anleger muss eine Identifikationszahlung über ein Bankkonto leisten, das auf den Namen des Anlegers bei einem Kreditinstitut eröffnet wurde, das in einem Vertragsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums registriert ist oder dort seinen Geschäftssitz hat.

4.4. Der Portalbetreiber ist berechtigt, zusätzliche Informationen oder Dokumente vom Anleger anzufordern, um die Identität des Anlegers oder die vom Anleger eingereichten Informationen zu überprüfen. Der Portal-Administrator kann Änderungen innerhalb des Identifikationsprozesses auf dem Portal einführen.

4.5. Der Anleger übernimmt die Haftung für Rechtsfolgen, die sich aus allen Transaktionen, Zahlungen, Zahlungsaufträgen, Anweisungen, Anträgen, Vereinbarungen, Dokumenten und Informationen ergeben, die der Anleger über das Portalkonto auf dem Portal übermittelt.

4.6. Der Portalbetreiber kann von Anlegern initiierte Transaktionen sperren, a) wenn ein Verdacht hinsichtlich der Identität oder der vom Anleger im Portal angegebenen Informationen besteht; c) wenn ein Verdacht hinsichtlich des Zwecks oder des Inhalts der Transaktion besteht oder d) wenn das Portalkonto des Anlegers aus den in den vorstehenden Ziffern 3.10 bis 3.13 beschriebenen Gründen gesperrt wurde.

5. KONTO DES ANLEGERPORTALS

5.1. Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, erhält der Anleger ein persönliches Portalkonto auf dem Portal.

5.2. Das Portalkonto wird verwendet, um Aufzeichnungen über die aus erworbenen Ansprüchen erhaltenen Gelder, die für erworbene Ansprüche gezahlten Gelder und die an den Portalbetreiber gezahlten Gelder für die Nutzung von Dienstleistungen auf dem Portal zu führen. 5.3. Die Einzahlungen auf das Portalkonto zum Zweck der Durchführung von Transaktionen auf dem Portal erfolgen durch entsprechende Einzahlungen vom persönlichen Bankkonto des Anlegers, das dem Portalbetreiber zuvor mitgeteilt wurde (entsprechend den Anforderungen in Abschnitt 4.3 oben), auf das Bankkonto des Portalbetreibers. Die Bankverbindung des Portalbetreibers ist auf der Website www.monestro.com verfügbar. Der Zahlungsauftrag muss eine Referenznummer des Portalkontos des Anlegers enthalten.

5.3. Das Portalkonto wird verwendet, um Aufzeichnungen über die aus den erworbenen Forderungen erhaltenen Gelder, die für die erworbenen Forderungen gezahlten Gelder und die an den Portalverwalter für die Nutzung der Dienstleistungen auf dem Portal gezahlten Gelder zu führen. Auf dem Portalkonto werden auch Aufzeichnungen über die über das Portal abgeschlossenen Abtretungsverträge und/oder Rückabtretungsverträge geführt.

5.4. Alle Zahlungen an den Portalbetreiber müssen in Euro (EUR) geleistet werden. Unbeschadet der anderen Rechte des Portalbetreibers wird die Bank des Portalbetreibers im Falle einer Zahlung des Anlegers auf das Konto des Portalbetreibers in einer anderen Währung die Zahlung in Euro gemäß den von der Bank angewandten Kursen umrechnen und dieser Betrag in Euro wird auf dem Portalkonto des Anlegers ausgewiesen. Der Portalbetreiber wird automatisch alle Konvertierungskosten vom Portalkonto des Anlegers abziehen. Der Portaladministrator wird automatisch alle Konvertierungskosten von dem Portalkonto des Anlegers abziehen.

5.5. Der Portalbetreiber hat das Recht, die Annahme einer Zahlung zu verweigern, die den vom Portalbetreiber festgelegten Anforderungen nicht entspricht (z. B. wenn die Zahlung von einem Bankkonto versucht wurde, das in einem Kreditinstitut außerhalb der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums eröffnet wurde). In diesem Fall werden die Geldmittel zurück auf das entsprechende Konto überwiesen.

5.6. Nach erfolgreicher Zahlung wird der vom Anleger eingezahlte Betrag spätestens am nächsten Geschäftstag nach Eingang der entsprechenden Summe auf dem Bankkonto des Portalbetreibers auf dem Portalkonto des Anlegers erscheinen.

5.7. Die Anleger verpflichten sich, den Portalbetreiber unverzüglich zu informieren, wenn die geleistete Zahlung nicht auf ihrem Portalkonto eingegangen ist, sowie wenn der Anleger eine Zahlung auf sein Portalkonto erhält, die fehlerhaft erscheint. Der Anleger ist nicht berechtigt, die Beträge auf seinem Portalkonto, die ihm irrtümlich überwiesen wurden, zu verwenden oder abzuheben. Solche abgehobenen Gelder müssen an den Portalbetreiber zurücküberwiesen werden. Sollten solche Gelder in einer Portaltransaktion verwendet werden, wird die Transaktion nach Ermessen von Monestro entweder rückgängig gemacht oder die Portalverwaltung kann vom Anleger verlangen, solche abgehobenen Gelder an den Portalbetreiber zurück zu überweisen.

5.8. Die Gelder des Anlegers, die auf dem Bankkonto des Portalbetreibers gehalten werden, unterliegen nicht den dem Anleger zustehenden Zinsen.

5.9. Falls nicht anders in diesen Portalbedingungen angegeben, kann der Anleger jederzeit einen Zahlungsauftrag unter Verwendung einer speziellen Portalanwendung einreichen, um ein positives Guthaben auf seinem Portalkonto auf das persönliche Bankkonto des Anlegers zu überweisen, das er zuvor dem Portalbetreiber (gemäß Abschnitt 4.3 oben) mitgeteilt hat. Der Anleger kann Zahlungsaufträge in Bezug auf das Guthaben auf dem Portalkonto nur für einen Betrag einreichen, der aus vollen Cents besteht.

5.10. Die vom Anleger verwendete Bankverbindung kann geändert werden, indem er dem Portalbetreiber über das Portal entsprechende Informationen zur Verfügung stellt. Es gelten die in Abschnitt 4.3 oben beschriebenen Bedingungen.

5.11. Der Portalbetreiber ist verpflichtet, den entsprechenden Zahlungsauftrag innerhalb von ein bis drei (1–3) Geschäftstagen auszuführen, sofern der Anleger dem Portalbetreiber eine Servicegebühr für die Überweisung gezahlt hat.

5.12. Der Anleger kann Transaktionen über das Portal, wie z. B. den Erwerb eines Anspruchs, den Wiederverkauf eines Anspruchs oder andere Zahlungen oder Transaktionen, nur in Höhe des Betrages vornehmen, der als positiver Saldo auf dem Portalkonto des Anlegers ausgewiesen ist.

5.13. Wenn ein Anleger eine Transaktion auf dem Portal getätigt hat, wird der entsprechende positive Saldo der Gelder des Anlegers, der sich auf dem Konto widerspiegelt, reserviert, bis eine Zahlung im Zusammenhang mit der Transaktion erfolgt. Während dieses Zeitraums kann der Anleger keine andere Transaktion oder Abhebung auf dem Konto dieser Mittel vornehmen.

5.14. Der Portalbetreiber darf die dem Anleger gehörenden Gelder nur für die Zwecke verwenden, die in diesen Portalbedingungen und anderen vom Anleger durch die Nutzung der Dienstleistungen des Portals abgeschlossenen Vereinbarungen festgelegt sind. Die dem Portalbetreiber zustehenden Gebühren und Auslagen werden vorrangig vom Guthaben des Portalkontos des Anlegers abgezogen. Die Mittel, die zur Deckung der Verpflichtungen des Anlegers gegenüber anderen Anlegern und Kreditvermittlern aus den auf dem Portal abgeschlossenen Verträgen fällig sind, werden als zweite Priorität gedeckt.

5.15. Der Portalbetreiber ist berechtigt, das Portalkonto des Anlegers zu schließen, wenn der Anleger länger als sechs (6) Monate nicht im Portal aktiv war und der Saldo des Portalkontos weniger als einen (1) Euro beträgt. Der Betrag, der kleiner als 1 Euro auf dem Portalkonto des Anlegers ist, wird aufgrund der anfallenden Transaktionskosten nicht an den Anleger ausgezahlt.

5.16. Der Portalbetreiber ist berechtigt, das Portalkonto des Anlegers zu kündigen, die Annahme von Geldern des Anlegers zu verweigern und/oder den Zugang zum Portalkonto des Anlegers zu sperren oder zu schließen, wenn ein Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in Bezug auf den Anleger oder dessen Aktivitäten auf dem Portal besteht oder wenn der Anleger gegen seine Verpflichtungen aus den Portalbedingungen, einem Abtretungsvertrag oder einem Rückabtretungsvertrag verstößt.

6. ERWERB VON ANSPRÜCHEN

6.1. Sofern auf dem Portalkonto des Anlegers ausreichende Mittel zur Deckung des Anspruchspreises vorhanden sind, kann ein Anleger Ansprüche erwerben.

6.2. Die Ansprüche werden auf dem Portal auf der Grundlage der von den Darlehensgebern bereitgestellten Informationen über die mit den bestehenden Darlehensnehmern abgeschlossenen Darlehensverträge aufgelistet. Ein Muster-Darlehensvertrag ist für die Anleger zusammen mit den im Portal verfügbaren Informationen über den Darlehensvermittler sichtbar. Die Anleger können auch die Kreditwürdigkeit und den DSTI des Kreditnehmers einsehen, wenn diese dem Portalbetreiber vom Kreditvermittler zur Verfügung gestellt wurden.

6.3. Anleger können über den speziellen Bereich des Portals einen Anlageantrag stellen, um eine oder mehrere Forderungen zu erwerben, die von den Darlehensgebern zu diesem Zeitpunkt angeboten werden.

6.4. Alle Anleger sind berechtigt, die Forderung ganz oder teilweise zu dem vom Darlehensgeber festgelegten Preis zu erwerben. Der Preis für die Forderung wird in Euro auf der Grundlage der unter der Forderung fälligen Darlehenshauptbeträge und einem Auf- oder Abschlag darauf (falls vorhanden) festgelegt.

6.5. Vor der Einreichung eines Investitionsantrags kann der Anleger die allgemeinen Bedingungen des Abtretungsvertrags prüfen, der mit dem Darlehensgeber abgeschlossen werden soll, um die Forderung zu erwerben. Diese allgemeinen Bedingungen des Abtretungsvertrages bilden einen integralen Bestandteil des Abtretungsvertrages. Sofern die allgemeinen Bedingungen des Abtretungsvertrags die Absichten des Anlegers zum Ausdruck bringen, kann ein Anlageantrag über das Portal eingereicht werden.

6.6. Mit der Einreichung des Anlageantrags wird der Forderungserwerb für den Anleger verbindlich und der Anleger ermächtigt den Portalbetreiber, die entsprechenden Gelder vom Portalkonto des Anlegers abzubuchen und die entsprechenden Gelder an den Darlehensgeber gemäß den Bedingungen des entsprechenden Abtretungsvertrags zu überweisen. Der Anleger hat kein Recht, einen eingereichten Investitionsantrag zurückzuziehen oder zu ändern.

6.7. Ein Investitionsantrag, einschließlich eines unter Verwendung der AutoInvest-Anwendung erstellten Investitionsantrags, ist die Willenserklärung des Anlegers, d. h. die Annahme zum Abschluss eines Abtretungsvertrags und der Abtretungsvertrag gilt damit automatisch als zwischen dem Darlehensvermittler und dem jeweiligen Anleger abgeschlossen.

6.8. Die von den Anlegern eingereichten Investitionsanträge werden chronologisch registriert

6.9. Mit Abschluss des Abtretungsvertrags geht das Eigentum an der betreffenden Forderung auf den Anleger über. Dem Anleger werden die Transaktionsinformationen und der Abtretungsvertrag auf seinem Portalkonto angezeigt.

6.10. Der Anleger bestätigt hiermit und nimmt zur Kenntnis, dass er durch den Erwerb einer Forderung nicht zum alleinigen Gläubiger des Darlehensnehmers aus dem jeweiligen Darlehensvertrag wird. Der Anleger erwirbt nur die Forderung, die vom Darlehensvermittler auf dem Portal gelistet wurde (d. h. einen Teil aller Geldforderungen gegen den Darlehensnehmer aus dem Darlehensvertrag). Der Portalbetreiber bearbeitet die Forderung gemäß diesen Portalbedingungen und dem Abtretungsvertrag zusammen mit anderen Forderungen anderer Anleger im Portal, die aus demselben Darlehensvertrag resultieren.

6.11. Der Erwerber versteht und akzeptiert das Risiko der Nichterfüllung durch den Darlehensnehmer, infolgedessen der Erwerber die Forderung möglicherweise nicht vollständig zurückerhält. Der Portalbetreiber verpflichtet sich nicht, die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensnehmers aus dem Darlehensvertrag zu erleichtern. Der Portalbetreiber kann nach eigenem Ermessen die Erfüllung der Verpflichtungen des Darlehensgebers aus dem Abtretungsvertrag erleichtern (der Portalbetreiber ist jedoch nicht verpflichtet, irgendwelche Maßnahmen zu ergreifen). Abhängig von den ergriffenen Maßnahmen können weitere Servicegebühren anfallen. I n jedem Fall haftet der Portalbetreiber nicht für Verluste, die sich aus der Forderung ergeben, einschließlich der Tatsache, dass der Portalbetreiber den Erwerber nicht für den Preis der Forderung oder einen Teil davon entschädigt.

7. DIE ABTRETUNGSVEREINBARUNG

7.1. Mit dem Abschluss des Abtretungsvertrags wird der Anleger zum Erwerber und der Forderungspreis wird sofort von dem Portalkonto (den Portalkonten) des Erwerbers abgebucht. Der Portalbetreiber überweist den fälligen Betrag an den Darlehensvermittler und rechnet mit dem Darlehensvermittler gemäß der jeweiligen Kooperationsvereinbarung ab.

7.2. Die Bedingungen des Abtretungsvertrags sind für Erwerber in ihrem jeweiligen Portalkonto einsehbar, ebenso wie der Tilgungsplan der erworbenen Forderung mit dem endgültigen Datum der Darlehensrückzahlung und den anwendbaren Zinsen. Der zugrundeliegende Darlehensvertrag, der der Forderung zugrunde liegt, wird nicht zur Verfügung gestellt und die Identität des Darlehensnehmers wird dem Erwerber nicht offengelegt.

7.3. Der Darlehensnehmer leistet Darlehensrückzahlungen, Zinszahlungen und sonstige Nebenleistungen aus der Forderung an den Darlehensgeber gemäß dem im Darlehensvertrag festgelegten Zahlungsplan. Der Darlehensgeber überweist die für jede zugewiesene Forderung fälligen Gelder an den Portalbetreiber und der Portalbetreiber verteilt die Gelder auf die entsprechenden Erwerber. Die Reihenfolge der Verteilung ist wie folgt, sofern im Abtretungsvertrag oder Rückabtretungsvertrag nicht anders festgelegt:
7.3.1. Der erhaltene Darlehensrückzahlungsbetrag wird anteilig auf die jeweiligen Erwerber entsprechend der erworbenen Ansprüche aufgeteilt;
7.3.2. Die Zinsen und sonstigen Nebenforderungen aus der Forderung aus dem Abtretungsvertrag werden an Erwerber mit entsprechenden Forderungen verteilt;
7.3.3. Falls die Forderung auf dem Sekundärmarkt weiterverkauft wurde (wie in Abschnitt 9 unten beschrieben), werden die vom Darlehensnehmer an den ursprünglichen Erwerber und den Erwerber aus dem Sekundärmarkt geschuldeten Beträge auf die beiden Erwerber aufgeteilt. Die jeweiligen Beträge, die jedem Erwerber zustehen, werden vom Portalbetreiber auf der Grundlage des Datums der Rückabtretungsvereinbarung und der Anzahl der Tage, an denen der jeweilige Erwerber die Forderung in diesem Zeitraum gehalten hat, berechnet.

7.4. Alle Gelder, die an einen Erwerber überwiesen werden, werden auf dem Portalkonto des Erwerbers ausgewiesen. Die Geldmittel können vom Portalkonto gemäß dem in Abschnitt 5.8 oben festgelegten Verfahren abgehoben werden.

7.5. Das vollständige Verfahren bezüglich der Auszahlung des Anspruchspreises, der Rückzahlungen und anderer Bedingungen, die in diesen Portalbedingungen nicht geregelt sind, wird im Abtretungsvertrag geregelt.

8. AUTOINVEST

8.1. Anleger können Anlageanträge über eine automatische Anwendung namens AutoInvest stellen, die ohne manuelle Beteiligung des Anlegers agiert.

8.2. Die AutoInvest-Option ist in einem speziellen Bereich des Portalkontos des Anlegers verfügbar, in dem der Anleger zwischen einer Auswahl von vorher festgelegten Kriterien wählen muss, auf deren Grundlage die AutoInvest-Funktion Anlageanträge einreicht.

8.3. Das AutoInvest-Verfahren führt zum Abschluss von Abtretungsvereinbarungen gemäß Ziffern 6 und 7.

8.4. Die Bestätigung zur Nutzung der AutoInvest-Funktion auf dem Portal-Konto des Anlegers gilt als Ermächtigung des Anlegers für den Portalbetreiber, mit den auf dem Portal-Konto des Anlegers verfügbaren Mitteln Anlageanträge zu stellen, Abtretungsverträge abzuschließen und Transaktionen durchzuführen, und zwar in Übereinstimmung mit den Bedingungen, die in den vom Anleger gewählten, vorher festgelegten Kriterien festgelegt sind.

8.5. Der Anleger bestätigt, dass die mit der Bestätigung zur Nutzung von AutoInvest übermittelte Vorauswahl das eigene Ermessen und den eigenen Willen zum Abschluss von Abtretungsverträgen darstellt.

8.6. Der Anleger trägt die Verantwortung für die gewählten Kriterien und alle Konsequenzen, die sich aus den von AutoInvest gestellten Investitionsanträgen und abgeschlossenen Abtretungsvereinbarungen ergeben.

8.7. Der Anleger hat über seinen persönlichen Portalkonto einen Überblick über die mit Hilfe der AutoInvest-Funktion abgeschlossenen Abtretungsvereinbarungen.

8.8. Der Anleger kann AutoInvest jederzeit aktivieren, pausieren oder beenden. Der Anleger kann auch die AutoInvest-Kriterien ändern oder, falls eine solche Funktionalität vom Portalbetreiber aktiviert wurde, mehrere AutoInvest-Anträge gleichzeitig aktivieren. Alle zum Zeitpunkt der Änderung der AutoInvest-Bedingungen bereits eingereichten Anlageanträge bleiben aktiv und können nicht zurückgezogen werden.

8.9. AutoInvest stellt keine Anlageberatung oder -unterstützung durch den Portalbetreiber dar. Der Portalbetreiber übt kein Ermessen aus und trägt keine Haftung für Schäden, die dem Anleger durch die Nutzung der AutoInvest-Funktion entstehen.

9. SEKUNDÄRMARKT

9.1. Der Anleger ist berechtigt, die von den Darlehensgebern erworbenen Ansprüche über das Portal an andere Anleger zu übertragen, indem er die Sekundärmarktfunktion des Portals nutzt. Anleger haben kein Recht, ihre Ansprüche anders als über den Sekundärmarkt des Portals zu übertragen oder zu verkaufen.

9.2. Der Anleger kann wählen, ob er die gesamte Forderung oder einen Teil davon auf dem Sekundärmarkt verkaufen möchte, indem er ein Wiederverkaufsangebot auf dem Sekundärmarkt abgibt. Der Anleger legt auch andere Bedingungen des Wiederverkaufsangebots fest.

9.3. Der Anleger kann wählen, welchen Teil der Forderung er mit oder ohne Abschlag oder Aufschlag in den Sekundärmarkt einreichen möchte. Jeder Abschlag oder Aufschlag wird vom Nennbetrag der Forderung berechnet, die Gegenstand des Rückkaufangebots über das Portal ist.

9.4. Mit der Abgabe eines Wiederverkaufsangebots bestätigt der Anleger die Abgabe eines verbindlichen Angebots an alle zum Zeitpunkt der Abgabe auf dem Portal befindlichen Anleger. Der Anleger erteilt damit dem Portalbetreiber eine Vollmacht, den jeweiligen Anspruch im Sekundärmarkt zu veröffentlichen.

9.5. Alle Anleger sind berechtigt, die gesamte oder einen Teil der Forderung zu dem Preis zu erwerben, den der Anleger, der das Wiederverkaufsangebot abgegeben hat, durch Abgabe einer Verkaufsannahme festgelegt hat.

9.6. Der Anleger kann das Wiederverkaufsangebot jederzeit widerrufen, bevor die Forderung im Wege einer Verkaufsannahme durch einen anderen Anleger oder andere Anleger verkauft wird. Das Rückkaufangebot gilt in dem Moment als widerrufen, in dem es nicht mehr im Sekundärmarkt gelistet ist.

9.7. Der Portalbetreiber kann das Wiederverkaufsangebot des Anlegers auf dem Sekundärmarkt widerrufen, wenn der betreffende Anleger überfällige Schulden gemacht hat. Das Wiederverkaufsangebot kann reaktiviert werden, sobald die Schulden bezahlt sind. Der Sekundärmarkt kann auch vorübergehend deaktiviert werden, um das ordnungsgemäße Funktionieren des Portals zu gewährleisten, d. h. während der Zahlungstage gemäß dem Abtretungsvertrag.

9.8. Der Portalbetreiber ist berechtigt, das Wiederverkaufsangebot oder die Verkaufsannahme des Anlegers auf dem Sekundärmarkt zu widerrufen, wenn nach diesen Portalbedingungen oder einer anderen über das Portal geschlossenen Vereinbarung das Recht des Portalbetreibers entstanden ist, die Nutzungsrechte des Anlegers einzuschränken oder zu widerrufen.

9.9. Sobald ein Rückkaufangebot (a) Verkaufsannahme(n) in ausreichender Höhe zur Deckung der aufgeführten Forderung von anderen Anlegern erhalten hat, gilt ein Rückabtretungsvertrag als abgeschlossen. Die Verkaufsannahme ist eine Willenserklärung eines Anlegers, die betreffende Forderung zu erwerben und damit das Angebot des Rückkaufangebots zu den darin festgelegten Bedingungen anzunehmen.

9.10. Die Verkaufsannahme kann nicht eingereicht werden, wenn der betreffende Anleger zu diesem Zeitpunkt kein ausreichendes positives Guthaben auf seinem Portalkonto hat.

9.11. Sobald der Rückübertragungsvertrag abgeschlossen ist, überweist der Portalbetreiber den vereinbarten Rückverkaufspreis an den Anleger, der das Rückverkaufsangebot abgegeben hat, aus dem Guthaben des neuen Erwerbers auf dessen Portalkonto. Die Transaktionsinformationen werden auf dem jeweiligen Portalkonto des Anlegers sichtbar sein. Der Anleger, der seine Forderung verkauft hat, kann den positiven Saldo auf seinem Portalkonto gemäß Punkt 5.8 abheben.

9.12. Ab dem Abschluss des Rückabtretungsvertrags sind alle weiteren Zahlungen des Darlehensnehmers aus der Forderung an den neuen Erwerber gemäß dem in Abschnitt 7.3.3 beschriebenen Verfahren weiterzuleiten. Im Übrigen gelten, soweit in dieser Ziffer 9 nichts anderes bestimmt ist, für Rückabtretungsvereinbarungen die Regelungen der Ziffer 6 entsprechend.

9.13. Die Ansprüche dürfen nicht an Dritte oder auf andere Weise als über die im Portal angebotenen Dienste abgetreten, übertragen oder verkauft werden. Falls eine solche Abtretung, Übertragung oder ein Verkauf dennoch erfolgt, ist diese Abtretung für den Darlehensvermittler, andere Anleger oder den Portalbetreiber nicht bindend.

10. SERVICEGEBÜHREN

10.1. Die Anleger sind verpflichtet, an den Portalbetreiber Servicegebühren für über das Portal erbrachte Dienstleistungen und sonstige Zahlungen gemäß der zum Zeitpunkt der Erbringung der jeweiligen Dienstleistung gültigen Preisliste zu zahlen.

10.2. Anleger sollten beachten, dass ihre Bank weitere Abzüge für die Einzahlung von Geldern auf das Portalkonto vornehmen kann. Solche Provisionsgebühren werden nicht von den Servicegebühren abgezogen und sind vom Anleger bei Zahlungen an den Portalbetreiber zu berücksichtigen.

10.3. Der Portalbetreiber bucht den zu zahlenden Betrag automatisch vom Portalkonto des Anlegers ab, sobald eine Servicegebühr fällig ist. Der Anleger ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Mittel zum Fälligkeitszeitpunkt auf dem Portalkonto verfügbar sind.

10.4. Der Portalbetreiber ist berechtigt, die Rechte des Anlegers zur Nutzung der Dienstleistungen über das Portal zu sperren, wenn der Anleger die in der Preisliste vorgesehene Servicegebühr nicht bezahlt hat oder wenn das Portalkonto des Anlegers nicht über die notwendigen Mittel verfügt, um für die Zahlung der Servicegebühr reserviert und belastet zu werden.

10.5. Im Falle eines Zahlungsverzugs bei der Servicegebühr oder anderen Kosten ist der Portalbetreiber berechtigt, vom Anleger Verzugszinsen gemäß der Preisliste zu verlangen.

10.6. Auf Wunsch des Anlegers kann der Portalbetreiber eine Rechnung über die Servicegebühr oder den Aufwand ausstellen. Die Rechnung wird dem Anleger elektronisch über das Selbstbedienungszentrum des Portals oder per E-Mail zugestellt.

10.7. Die Anleger bestätigen und verstehen, dass für den aus den Ansprüchen erzielten Gewinn gemäß den Steuergesetzen Einkommensteuer zu zahlen ist. Die Anleger sind voll verantwortlich für die Zahlung sämtlicher anwendbaren Steuern, welche aus den Ansprüchen gemäß den Gesetzen der Republik Estland oder dem Land des Wohnsitzes oder der Registrierung des Anlegers entstehen. Das Portal nimmt Abzüge von Steuern und anderen obligatorischen Zahlungen vor, die für den Portalbetreiber gemäß den Gesetzen der Republik Estland von den an den Anleger überwiesenen Geldern gelten.

11. RÜCKKAUF DURCH DEN DARLEHENSGEBER

11.1. Falls der Abtretungsvertrag oder der Rückabtretungsvertrag dies vorschreibt, unterliegt die Forderung dem Rückkauf durch den Darlehensgeber im Falle eines Verzugs des Darlehensnehmers gemäß dem Darlehensvertrag oder wie anderweitig im Abtretungsvertrag oder Rückabtretungsvertrag vorgeschrieben.

12. ÄNDERUNGEN IN DEN PORTALBEDINGUNGEN UND DER PREISLISTE

12.1. Der Portalbetreiber ist berechtigt, die Portalbedingungen und/oder die Preisliste einseitig zu ändern.

12.2. Der Portalbetreiber benachrichtigt die Anleger über die Änderungen der Portalbedingungen und des Preisverzeichnisses mindestens einen (1) Monat im Voraus, indem er den Anlegern die entsprechenden Informationen elektronisch per E-Mail oder über das Portal zur Verfügung stellt. Wenn der Anleger mit den Änderungen in den Portalbedingungen oder in der Preisliste nicht einverstanden ist, kann der Anleger das Portalkonto gemäß dem in Abschnitt 13.1 unten beschriebenen Verfahren kündigen.

13. BEENDIGUNG DES VERTRAGES

13.1. Wenn ein Anleger sein Portalkonto kündigen möchte, sollte eine entsprechende Mitteilung über sein jeweiliges Portalkonto oder über die mit dem Portalkonto verbundene persönliche E-Mail des Anlegers an die E-Mail des Portalbetreibers info@monestro.com gesendet werden. Bevor die Kündigung des Portalkontos auf Wunsch des Anlegers wirksam wird, müssen (I) alle Verpflichtungen gegenüber dem Portalbetreiber und gegenüber anderen Anlegern aus den über das Portal geschlossenen Verträgen erfüllt sein und (II) es dürfen keine ausstehenden Anlageanträge gestellt worden sein und (III) der Anleger darf keine Ansprüche halten. Sobald das Portalkonto wirksam gekündigt wurde, überweist der Portalbetreiber den positiven Saldo des Portalkontos des Anlegers innerhalb von drei (3) Geschäftstagen auf das Bankkonto des Anlegers, wobei er gegebenenfalls Abzüge gemäß der Preisliste vornimmt.

13.2. Neben dem Recht des Portalbetreibers, das Portalkonto des Anlegers vorübergehend zu sperren, wie in den vorstehenden Ziffern 3.10–3.12 und 10.4 beschrieben, ist der Portalbetreiber auch berechtigt, das Portalkonto des Anlegers in den folgenden Situationen ohne vorherige Ankündigung zu sperren oder zu kündigen:
13.2.1. Der Anleger hat gegen diese Portalbedingungen, den Abtretungsvertrag oder den Rückabtretungsvertrag verstoßen;
13.2.2. Der Anleger hat falsche oder irreführende Angaben gemacht oder Dokumente gefälscht;
13.2.3. Der Portalbetreiber identifiziert eine verdächtige Transaktion, die den Anleger oder sein Portalkonto betrifft, oder vermutet anderweitig eine Verwicklung in Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung in der subjektiven Einschätzung des Portalbetreibers.

13.3. Im Falle einer Kündigung des Portalkontos des Anlegers gemäß vorstehender Ziffer 13.2 ist der Portalbetreiber berechtigt, je nach den Umständen oder anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen zu wählen, ob er die Verwaltung der Ansprüche im Namen des Anlegers fortsetzt oder von dem Recht Gebrauch macht, die jeweiligen Abtretungsvereinbarungen oder die Rückabtretungsvereinbarungen gemäß dem darin vorgesehenen Verfahren einseitig zu kündigen.

13.4. Der Portalbetreiber kann das Portalkonto des Anlegers auch aus anderen Gründen einseitig kündigen, indem er dem Anleger mindestens zehn (10) Geschäftstage im Voraus eine Mitteilung an die mit dem Portalkonto verbundene E-Mail des Anlegers oder über das jeweilige Portalkonto sendet. Ab dem Zeitpunkt des Erhalts der Mitteilung ist der Anleger für den Abschluss neuer Transaktionen auf dem Portal oder die Nutzung des Portalkontos gesperrt. Der Portalbetreiber kann dem Anleger jedoch nach freiem Ermessen gestatten, seine Ansprüche auf den Sekundärmarkt zu übertragen. Der Portalbetreiber setzt die Verwaltung aller aktiven Ansprüche des betreffenden Anlegers zu diesem Zeitpunkt fort.

13.5. Im Falle der Anwendung von Ziffer 13.3 oder 13.4 überweist der Portalbetreiber, sobald das Portalkonto wirksam gekündigt wurde, keine Ansprüche mehr bestehen und keine rechtlichen Beschränkungen vorliegen, den positiven Saldo des Portalkontos des Anlegers innerhalb von drei (3) Geschäftstagen auf das Bankkonto des Anlegers unter Vornahme etwaiger Abzüge gemäß dem Preisverzeichnis.

14. HAFTUNG UND BESCHRÄNKUNGEN

14.1. Der Anleger ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm auf dem Portal getätigten Transaktionen voll verantwortlich. Für Schäden, die aus unerlaubtem Verhalten, unerlaubten Handlungen oder fahrlässiger Nichterfüllung seiner Pflichten aus diesen Portalbedingungen oder Abtretungsverträgen resultieren, haftet ausschließlich der Anleger.

14.2. Der Portalbetreiber haftet nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, in diesem Fall hat der Anleger Anspruch auf Ersatz des unmittelbar aus diesem Verhalten resultierenden materiellen Schadens. Der Schadensersatz ist auf die Höhe der Verluste auf dem Portalkonto zum Zeitpunkt des Entstehens der Verluste beschränkt und umfasst nicht den entgangenen Gewinn.

14.3. Der Anleger bestätigt durch die Annahme dieser Portalbedingungen, dass alle Anlageentscheidungen vom Anleger unabhängig und auf eigene Verantwortung auf der Grundlage der Informationen getroffen werden, die der Anleger für eine solche Entscheidung für notwendig und ausreichend hält.

14.4. Der Portalbetreiber ist nicht für Verluste verantwortlich, die durch ungenaue, unvollständige oder irreführende Angaben des Darlehensgebers oder des Darlehensnehmers entstehen. Der Portalbetreiber verlässt sich auf die Informationen, die von den Darlehensvermittlern, die ausgewählte Kooperationspartner des Portalbetreibers sind, zur Verfügung gestellt werden. Die Kreditvermittler haben die Rechtmäßigkeit ihres Handelns, die Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit der von den einzelnen Kreditnehmern erhaltenen Daten bestätigt. Die vom Portalbetreiber veröffentlichte Bonitätsbewertung des Kreditnehmers beruht auf dem Urteil des jeweiligen Darlehensgebers und gibt den Anlegern keine Garantie für die tatsächliche Erfüllung der Verpflichtungen des Kreditnehmers.

14.5. Wenn der Anleger die Bestätigungen und die Bewertung des Darlehensgebers nicht für ausreichend hält, sollte der Anleger keine Transaktionen über das Portal tätigen.

14.6. Wenn Anlageanträge über das Portal von einer Person gestellt werden, die Anlagen im Rahmen ihrer geschäftlichen oder beruflichen Tätigkeit tätigt, dann ist ein solcher Anleger in vollem Umfang für die Einhaltung aller für professionelle Anleger geltenden gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich.

14.7. Der Anleger trägt die volle Verantwortung für die Prüfung der Vertragsformulare, die von dem Administrator des Portals für die Erleichterung der über das Portal angebotenen Dienstleistungen vorbereitet wurden. Der Anleger haftet in vollem Umfang für alle rechtlichen Folgen, die sich aus der Nutzung der Dienstleistungen des Portals ergeben.

14.8. Darüber hinaus haftet der Portalbetreiber nicht für Schäden, die sich ergeben aus:
14.8.1. der Authentizität und/oder Richtigkeit der von den Anlegern über das Portal eingereichten Daten und Dokumente;
14.8.2. der Rechtsgültigkeit der über das Portal getätigten Transaktionen, einschließlich Mängeln in der Rechtsfähigkeit oder Vertretungsberechtigung der an den Transaktionen beteiligten Personen;
14.8.3. dem Anleger, der die Forderung mit einem Rabatt oder Aufschlag verkauft;
14.8.4. der Nichteinhaltung der Bestimmungen dieser Portalbedingungen, des Abtretungsvertrags oder des Rückabtretungsvertrags durch den Anleger;
14.8.5. unbefugten Handlungen Dritter, die sich Zugang zum Portalkonto des Anlegers verschafft haben, bevor das Portalkonto gemäß vorstehender Ziffer 3.7 gesperrt wurde;
14.8.6. jeglichen Unterbrechungen in Bezug auf die Nutzung des Portalkontos, die außerhalb der Kontrolle des Portalbetreibers liegen;
14.8.7. einer Verletzung des Darlehensvertrages durch den Darlehensnehmer.

14.9. Der Portalbetreiber ist nicht verpflichtet, für eine relevante Forderung oder andere Zahlungen, die dem Anleger zustehen, zu zahlen, bis eine solche Zahlung von dem relevanten Darlehensgeber gemäß dem zugrunde liegenden Darlehensvertrag eingegangen ist.

14.10. Die Anleger haben keinen Anspruch auf Erstattung des Anspruchspreises oder eines Teils davon durch den Portalbetreiber, sobald ein Anlageantrag eingereicht und eine Zustimmung zum Abschluss eines Abtretungsvertrags erteilt wurde.

14.11. Die Verwendung der über das Portal zur Verfügung gestellten Anmeldeinformationen des Anlegers gilt als ausreichender Nachweis der Berechtigung zur Durchführung von Transaktionen auf dem Portal.

14.12. Die Parteien dieser Portalbedingungen haften nicht für die Verletzung der Verpflichtungen, die durch die Umstände der höheren Gewalt verursacht wurden. force majeure Als höhere Gewalt gelten solche Umstände, die außerhalb der Kontrolle der verpflichteten Partei liegen (z. B. Stromausfall, Ausfall von Kommunikationsleitungen, allgemeine Störung von Computersystemen, behördliche Anordnungen, Streiks, militärische Aktivitäten, nationale oder internationale Pandemien, Naturkatastrophen) oder alle Umstände, die die Parteien nicht verhindern oder vorhersehen konnten. Sobald die Umstände höherer Gewalt verhindert wurden oder nicht mehr bestehen, hat die jeweilige Partei ihre Verpflichtungen unverzüglich weiter zu erfüllen.

14.13. Der Portalbetreiber ist berechtigt, den Zugang zum Portal für die Dauer der Wartung und Reparaturen des Portals zu beschränken. Der Portalbetreiber ist nicht verantwortlich für mögliche Schäden, die durch die Unterbrechung der Funktionalität des Portals verursacht werden.

15. VERARBEITUNG PERSONENBEZOGENER DATEN

15.1. Der Portalbetreiber verarbeitet die personenbezogenen Daten der Anleger in Übereinstimmung mit der Datenschutzrichtlinie.

16. KONKURS DES PORTALVERWALTERS

16.1. Im Falle, dass durch einen Gerichtsbeschluss der Konkurs des Portalbetreibers erklärt wurde, werden die Portalkonten der Anleger sofort aufgelöst und alle positiven Guthaben an die Anleger zurücküberwiesen. Die Gelder der Anleger, die auf dem Bankkonto des Portalbetreibers gehalten werden, sind nicht Teil der Konkursmasse des Portalbetreibers. Der Portalbetreiber hält diese Gelder lediglich als Bevollmächtigter im Namen der Anleger.

16.2. In diesem Fall werden die Anleger per E-Mail über die über das Portal abgeschlossenen Transaktionen informiert.

16.3. Der Konkurs des Portalbetreibers berührt nicht die Gültigkeit der bereits auf dem Portal abgeschlossenen Abtretungsverträge oder Rückabtretungsverträge sowie die Rechtsbeziehungen zwischen den Erwerbern und den Darlehensnehmern.

16.4. Im Falle des Konkurses des Portalbetreibers wird der Portalbetreiber dafür Sorge tragen, dass die Verwaltung der Ansprüche über das Portal fortgesetzt wird. Die Anleger werden über eine solche Änderung benachrichtigt.

17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

17.1. Mit der Registrierung eines Kontos auf dem Portal und der damit verbundenen Bestätigung dieser Portalbedingungen bestätigt der Anleger, dass er voll geschäftsfähig und befugt ist, Entscheidungen zu treffen, Ansprüche zu erwerben und Abtretungsverträge und Rückabtretungsverträge abzuschließen, und dass er alle Risiken versteht, die damit verbunden sein können.

17.2. Der Anleger bestätigt und akzeptiert, dass alle Transaktionen, die über das Portal unter Verwendung des Portalkontos des Anlegers abgeschlossen werden, als Handlungen der unter dem jeweiligen Portalkonto registrierten Person angesehen werden. Sollten daher Dritte Zugang zu den Login-Daten des Anlegers erlangt haben, ist der Portalbetreiber unverzüglich gemäß Ziffer 3.8 zu informieren.

17.3. Der Anleger darf nicht versuchen, den Darlehensnehmer in Bezug auf den Anspruch gegen den Darlehensnehmer zu kontaktieren. Der Anleger nimmt zur Kenntnis, dass der Portalbetreiber oder der Darlehensvermittler keine Informationen über den Darlehensnehmer weitergeben wird, die es ermöglichen, den Darlehensnehmer zu identifizieren oder zu lokalisieren. Der Anleger verpflichtet sich, keine Kommunikationsmittel oder soziale Netzwerke zu nutzen oder den Darlehensnehmer zu besuchen. Der Anleger wird ohne Mitwirkung des Portalbetreibers keine Zahlungen vom Darlehensnehmer verlangen oder Ansprüche vor Gericht oder einem Schiedsgericht gegen den Darlehensnehmer geltend machen.

17.4. Alle über das Portal ausgeführten Transaktionen erfolgen in Euro (EUR).

17.5. Alle Mitteilungen der Anleger an den Portalbetreiber oder an andere Anleger müssen schriftlich über das Portal oder über die mit dem Portalkonto des Anlegers verknüpfte E-Mail-Adresse erfolgen. Per Post versandte Korrespondenz gilt am fünften (5.) Kalendertag nach dem vom Postdienstleister angegebenen Datum als eingegangen. Korrespondenz, die per E-Mail gesendet wird, gilt innerhalb von 24 Stunden nach Versand als eingegangen.

17.6. Die Parteien unter diesen Portalbedingungen verpflichten sich, keine Informationen, die sich aus diesen Portalbedingungen oder den auf dem Portal abgeschlossenen Verträgen ergeben, an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme der in den Gesetzen der Republik Estland vorgesehenen Fälle.

17.7. Diese Portalbedingungen und die sich daraus ergebenden Rechtsbeziehungen unterliegen den Gesetzen und Vorschriften der Republik Estland.

17.8. Alle Streitigkeiten zwischen den Parteien im Rahmen dieser Portalbedingungen werden vor dem Amtsgericht Harju entschieden.

17.9. Bei Fragen, Bedenken, Empfehlungen oder Beschwerden wenden Sie sich bitte an den Portalbetreiber über info@monestro.com. Entsprechende Unterstützung oder Ratschläge können Sie auch von der Estnischen Behörde für Verbraucherschutz und technische Regulierung oder dem Europäischen Netzwerk der Verbraucherzentren (ECC-Net) erhalten. Das ECC-Net ist von jedem europäischen Land aus erreichbar.