Eine Rückkaufverpflichtung ist eine Verpflichtung des Kreditvermittlers gegenüber dem Investor für ein bestimmtes Darlehen. Wenn der Kredit mehr als 60 Tage in Verzug ist, ist der Kreditvermittler verpflichtet, die Investition zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzukaufen. In der Regel bedeutet dies, dass die Anleger ihre Investition im Falle eines Kreditausfalls zurückerhalten können. Auch wenn Anleger nichts unternehmen müssen, kann der Prozess der Rückkaufverpflichtung je nach Kreditvermittler eine Weile dauern. Wenn der Kreditvermittler seiner vertraglichen Rückkaufverpflichtung nicht nachkommt, kann es sein, dass die Zusage möglocherweise nicht so ausgeführt wird, dass die Anleger das Geld erhalten.
Die Verpflichtung zur Rückkaufsverpflichtung ist auf der Kreditebene gegeben und wird mit einem Symbol gekennzeichnet.